YCTM - Clubordnung

  • Präambel
    Der Yachtclub Ther. MilAK schafft und erhält Einrichtungen, die seinen Mitgliedern, die Ausübung des Segelsports ermöglichen, erleichtern oder der Sicherheit dabei dienen sollen. Deshalb genießen Mitglieder bei der Ausübung von Tätigkeiten, die unmittelbar mit dem Segelsport zusammenhängen, auf der Clubanlage Vorrang vor anderen Personen. Um einen geordneten und reibungslosen Betrieb der Clubanlage und ein harmonisches Miteinander der Mitglieder zu ermöglichen, ist es notwendig, einige Regeln dafür aufzustellen:

  • Anwesenheistbuch
    Jedes Clubmitglied ist verpflichtet sich im Anwesenheitsbuch, welches im Clubraum aufliegt, einzutragen, bzw. bei Verlassen der Clubanlage wieder auszutragen.

  • Allgemeines
    Alle Benützer der Clubanlage sind verpflichtet, die Clubeinrichtungen rücksichtsvoll zu behandeln. Es ist nicht gestattet, ohne Genehmigung des Vorstandes Änderungen oder Umbauten an den Clubanlagen vorzunehmen.
    Jedes Mitglied hat für Ordnung und Sauberkeit in der gesamten Anlage zu sorgen.

  • Sicherheit
    Kinder sind im Clubgelände und bei der Ausübung des Segelsports immer zu beaufsichtigen.Grundsätzlich hat jenes Mitglied, daß die Clubanlage zuletzt verläßt dafür zu sorgen, daß offenes Feuer (Kerzen,Grillfeuer,Fackeln etc.....)
    einwandfrei erloschen ist, daß nicht zum Inventar des Clubhauses gehörige Elektrogeräte einwandfrei ausgeschaltet sind, sämtliche elektrische Lichtquellen in der Clubanlage abgeschaltet sind, und die gesamte Anlage ordnungsgemäß versperrt ist.

    Alle Yachten müssen ausreichend haftpflichtversichert sein, damit allfällige Schäden an anderen Yachten und an der Anlage abgedeckt sind; dies gilt insbesondere für Yachten mit elektrischer Bordinstallation.

    Die Mitglieder sind verpflichtet, sicherheitsdienlichen Anordnungen des Vorstandes Folge zu leisten.

    Der YC TherMilAK übernimmt keinerlei Haftung bei etwaigen Unfällen innerhalb des Clubgeländes.

  • Baden im Hafenbereich
    Das Baden im Bereich des Hafenbereichs ist unter Bobachtung des Bootsverkehrs grundsätzlich gestattet.

    Das Nacktbaden sowie das unbekleidete Sonnen am Clubgelände
    wird jedoch unter keinen Umständen geduldet!

  • Besucher und Gäste
    Die Benutzung der Clubanlage ist grundsätzlich den Mitgliedern vorbehalten. Mitglieder können jedoch in angemessener Zahl Gäste mitbringen, denen in ihrer Begleitung der Aufenthalt auf der Anlage gestattet ist. Von den gastgebenden Mitgliedern wird erwartet, dass sie ihre Gäste zur Einhaltung der relevanten Bestimmungen dieser Clubordnung anhalten.

    Mitglieder, die beabsichtigen, aus einem gegebenen Anlass (Bootstaufe, Fest, etc..) eine größere Anzahl von Gästen mitzubringen, haben zur Vermeidung von Terminkollisionen mit Clubveranstaltungen vorher das Einvernehmen mit dem Vorstand herzustellen.

    Als Besucher gelten Mitglieder eines dem österreichischen oder internationalen Segelverband angeschlossenen Vereines, sowie Teilnehmer an einer vom Club veranstalteten Regatta.

    Clubmitglieder sind berechtigt Personen die gegen diese Clubordnung oder gegen die Regeln des Anstandes grob verstoßen, von der Anlage zu weisen.
    Der Vorstand kann Gäste oder Besucher auf Dauer für unerwünscht erklären. Von einem solchen Beschluss wird das gastgebende Mitglied bzw. der Heimatclub des Besuchers schriftlich in Kenntnis gesetzt.

  • Gerätelager
    Dient vorrangig der Lagerung von Segeln, Masten, Spieren und Rudern
    der Jollensegler und Windsurfer. Alle Gegenstände sind mit dem Namen
    der Eigentümer zu kennzeichnen. Wegen der beschränkten Platzverhältnisse
    ist größte Ordnung geboten.

  • Clubschlüssel
    Das Eingangstor beim Zugangssteg ist in der Regel versperrt. Während einer Regatta oder einer Trainingsveranstaltung bleibt der Zugang jedoch geöffnet. Jedes Mitglied erhält über das dafür bestimmte Vorstandsmitglied gegen Bezahlung eines Betrages einen nummerierten Clubschlüssel, der weder nachgeahmt noch an dritte Personen weitergeben werden darf.

    Nachahmung und Weitergabe des Clubschlüssels an clubfremde Personen sind Ausschlußgründe. Der Verlust des Clubschlüssels ist dem Vorstand unverzüglich zu melden. Für den Ersatzschlüssel wird ein Unkostenbeitrag berechnet. Bei Austritt eines Mitgliedes muss der Schlüssel retourniert werden.

  • Anschläge, Aushänge und Clubjournal
    Informationen des Vorstandes an die Mitglieder werden auf dem Anschlagbrett im Clubraum ausgehängt. Daneben steht ein "Schwarzes Brett" für Aushänge der Mitglieder, wie Kauf- und Verkaufsangebote zur Verfügung. Solche Anschläge sollen nirgendwo sonst im Clubgelände angebracht werden.

    Weiters liegt ein "Clubjournal" im Clubhaus auf, welches der Aufnahme
    von Vorschlägen zur Förderung des Clubklimas bzw. zur Meldung von Schadensfällen, notwendiger Instandhaltungsarbeiten, usw. dient.

  • Sanitäranlagen
    Die Sanitäranlagen sind mit Ausnahme der Toiletten versperrt, Das benutzen des Duschraumes ist nur unter Verwendung eines Clubschlüssels möglich. Während der Dauer von Regatten und Trainingsveranstaltungen sind die Sanitärräume allgemein zugänglich und nicht zu versperren. Alle Benutzer sind ersucht, Warmwasser sparsam zu verwenden und die Sanitäranlagen schonend zu benützen. Grobe Verschmutzungen oder Unzulänglichkeiten der Sanitäranlagen sind wie an Bord grundsätzlich vom Verursacher zu beseitigen, wenn nicht möglich, sofort dem Hafenmeister Peter  SCHMIDT persönlich oder per Telefon (Nummer unter Menüpunkt Kontak) zu melden, bzw. im Clubjournal vorzumerken.

  • Tiere im Club
    Die Mitnahme von Haustieren in den Club ist grundsätzlich nicht erwünscht, wird jedoch toleriert. Tiere sind am gesamten Clubgelände entweder in geeigneten Behältnissen (Käfig, Katzenkorb) zu verwahren oder an kurzer Leine zu führen. In jedem Fall soll eine Belästigung der Mitglieder durch das Tier vermieden werden. Haustiere insbes. Hunde sind zur Verrichtung ihrer Bedürfnisse zeitgerecht von der Clubanlage wegzubringen. Sollte ein Tier die Clubanlage, Boote, oder Segelmaterial verschmutzen, hat der Halter des Tieres unverzüglich die Reinigung vorzunehmen.

    In andere Clubräume (Sanitärtrakt, Segelkammer, Umkleide- und Schlafräume) dürfen Tiere keinesfalls mitgenommen werden. Dem Vorstand steht es offen, bei Unzukömmlichkeiten einem Mitglied das Mitbringen eines Haustieres zu untersagen.

  • Fischen
    Das Auslegen von Angeln im Clubbereich ist verboten.

  • Abfallentsorgung
    Die am Clubgelände aufgestellten Abfallbehälter sind ausschließlich zur Aufnahme geringer Abfallmengen bestimmt, die aus dem Aufenthalt am Clubgelände und aus dem Betrieb und der Wartung der Boote entstehen.
    Fällt bei einem Mitglied, - aus welchen Grund immer-, Müll in größerer Menge oder in sperriger Form (z.B.Verpackungen) an, ist das Mitglied verpflichtet, diesen selbst wegzubringen. Insbesondere mitgebrachte Getränkeflaschen bzw. Dosen in größeren Mengen sind von den Clubmitgliedern selbst zu entsorgen.

    Der anfallende Abfall ist getrennt in den hierfür vorgesehenen Behältern zu entsorgen, das Ablegen von Abfall neben den Behältern ist untersagt. Das Deponieren von Problemstoffen ist in der Clubanlage untersagt.
    Grundsätzlich wird erwünscht, dass selbst verursachter Müll auch selbst entsorgt wird.

  • Notfallmaßnahmen
    Bei einer Bergung oder Hilfeleistung auf dem Wasser oder einem Brand in der Clubanlage soll nach den im Aushang befindlichen " Richtlinien für das Verhalten bei Bränden und Unfällen" vorangegangen werden.

  • Behördliche Vorschriften
    Es sind von allen Mitgliedern, Gästen und Besuchern, die behördlichen Vorschriften (Sturmwarnung, Unterwasseranstriche, Verbrennungs-kraftmaschinen, Abfallentsorgung, usw.), und die entsprechenden Gesetze und Verordnungen der Burgenländischen Landesregierung, einzuhalten.

  • Liegeplätze
    Die erweiterte Clubordnung betreffend Liegeplätze wird gesondert bei Übergabe der Pachtverträge für die Liegeplätze übergeben.